Fachbegleitender Deutschunterricht

Wednesday, January 12, 2011

GRENZEN DER NOTWENDIGEN ISOLATION VON GEFANGENEN ALS EINE DER GRUNDLEGENDEN FORDERUNGEN DES REGIMES

Grundbegriffe: die Gefangenen, die Grenzen der Isolation, die Justizvollzugsanstalt, soziale Verbindungen, die Freiheitsstrafe.

Die Freiheit der Person ist eine der fundamentalen Freiheiten des Menschen, die nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der internationalen Ebene befestigt ist. Deswegen darf in die Freiheit der Person nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden, d.h. die Person muss von dem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Am 1. Januar 2009 büßten in Litauen 7447 Gefangene die Freiheitsstrafe ab. Diese Zahl zeigt, dass die Gerichte sehr oft die Freiheitsstrafe über eine Person verhängen; deshalb besteht die Notwendigkeit, die Grenzen der Isolation festzulegen. Die notwendige Isolation der Gefangenen ist nicht nur eine der grundlegenden Forderungen des Regimes, sondern auch eines der Ziele der Strafe, das im 2.Teil des Artikels 41 des Strafgesetzbuches der Republik Litauen festgelegt ist. Jedoch die Grenzen der Isolation sind nicht präzis festgestellt, und die Menschenrechte sowie die sozialen Verbindungen der Gefangenen mit der äußeren Welt werden nicht immer gewährleistet. Es werden folgende Ziele der Gefangenenisolation unterschieden: Vergeltung, Prävention, Reabilitation, Differentiation u.a. Diese Ziele begründen die Ausgrenzung der Gefangenen von der Gesellschaft, damit der Täter keine zukünftigen Straftaten begehen kann und der Abänderungsprozess der Gefangenen so effektiv wie möglich ist. Aber einige bestimmte Ziele der Isolation, wie z. B. die Gewährleistung der Einschränkung der Beziehungen zwischen dem Gefangenen und seinen Verwandten sowie anderen Personen, entsprechen den internationalen Rechtsakten nicht, die die grundlegenden Regelungen des Strafvollzuges reglementieren. Die Isolation der Gefangenen muss auch mithilfe der ingenieur-technischen Mittel gewährleistet werden, damit sollten aber die Beziehungen zur äußeren Welt nicht zu stark beschränkt werden. Unter diesen Mitteln ist eine Neuheit zu erwähnen: die Einrichtung von Handy-Störsendern in bestimmten Justizvolzugsanstalten, wie z. B. in den Haftanstalten in Alytus und Marijampolė. Laut der internationalen Rechtsakten muss der Isolationsgrad der Gefangenen so niedrig wie möglich sein, damit der Gefangene nahe Beziehungen zur äußeren Welt pflegen kann, was einen großen Einfluss auf den Abänderungsprozess ausübt. Deswegen sollten die nationalen Rechtsakten verbessert werden, denn die sozialen Verbindungen sind eine wesentliche Bedingung für Sozialisation und Resozialisation des Menschen.
Vaiva Bakaitė