Tuesday, December 15, 2009

Besonderheiten im Strafvollzug für schwangere Frauen und Mütter mit Kindern bis zu drei Jahren

Vaiva Bakaitė
Mykolas Römeris Universität

Zusammenfassung
Die Mehrheit der europäischen Länder, darunter auch Litauen, gewährleistet bestimmte Bedingungen, damit die Frauen ihre Kinder bis zum bestimmten Alter in der Haftantstalt aufziehen könnten. Das Alter, bis zu dem Kinder bei ihren Müttern in den Haftanstalten bleiben dürfen, ist in den europäischen Ländern unterschiedlich geregelt - von null bis sechs Jahre. Aber meist liegt die zulässige Altersgrenze bei drei Jahren. Solche Altersgrenze wird auch in den litauischen Gesetzen festgesetzt. Als einziges Land in der Region hat Norwegen die Unterbringung von Kindern bei ihren Müttern in der Haftanstalt gänzlich verboten. Wegen der unterschiedlichen Ansichten entsteht ein Problem, wie wäre es dem Kind besser: Mit seiner Mutter in der Haftanstalt zu leben oder nach der Geburt von seiner Mutter getrennt zu werden? Deshalb wird im vorliegenden Artikel dieses Problem analysiert.
Indem die Staaten den Müttern eine Möglichkeit geben, ihre Kinder in der Haftanstalt zu erziehen, verpflichten sie sich, möglichst günstigere Bedingungen zu schaffen, damit die Beziehungen zwischen der Mutter und dem Kind vollwertig entwickelt werden könnten. Außerdem muss auch solche Umgebung gestaltet werden, die möglichst weniger negativen Einfluss auf das Kind haben würde. Die internationalen Organisationen, wie z.B. das Europäische Parlament, die Weltgesundheitsorganisation Regionalbüro für Europa, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung etc., kümmern sich um die Lage der inhaftierten schwangeren Frauen und Mütter, die Kleinkinder haben.
In Litauen befindet sich die einzige Haftanstalt in Panevėžys, in der nicht nur schwangere Frauen und Mütter mit kleinen Kindern (Babys), sondern auch kriminelle Frauen ihre Freiheitsstrafe abbüßen. So eine Situation entstand, weil nur Panevėžys Haftanstalt dementsprechende Bedingungen hat, die Kleinkinder aufzuziehen. Die litauischen Gesetze bieten Vergünstigungen für schwangere Frauen und Mütter mit Kindern bis zu drei Jahren, z.B. bekommen solche Frauen mehr Nahrungsmittel. Trotzdem achten die nationalen Gesetze zu wenig auf die Lage solcher Frauen und deshalb muss diese Situation verändert werden. Dies kann nur dann verwirklicht werden, wenn unser Staat die internationalen Konventionen, Empfehlungen des Europäischen Parlaments berücksichtigen wird.

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